top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbericht

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen durchgeführte Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auf für digital generierte Bilder.

  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch den Kunden.

  3. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.

 

Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Ohne anderwärtige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeiten im Ermessen des Fotografen.

  2. Der Fotograf ist für die Beschaffung  der Fotoapparate und sonstige Geräte, die zur Durchführung des Shootings erforderlich sind, zuständig.

  3. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzten (Assistenten, Visagisten, Stylistinnen, etc.)

  4. Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetzt über das Urheberrecht) handelt.    

  5. Gestaltungsvorschläge oder  Konzeptionen, die vom Kunde in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.

  6. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mangelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

  7. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.

  8. Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

  9. Der Kunde ist dazu verpflichtet, bei nicht einhalten können des vereinbarten Termines den Fotografen 48 Stunden vorher zu informieren. Ansonsten fallen ein Drittel des verinbarten Honorares zu lasten des Kunden.

 

Nutzungsrecht

  1. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

  2. Falls ein Verkauf der Bilder welche durch den Fotograf entstanden sind, an Dritte weiter verkauft werden sollte, ist der Kunde verpflichtet dies dem Fotograf zu melden und der Fotograf kann dann durch eine Schriftform ein Vertrag erstellen, welcher das Honorar für den Fotografen beinhaltet.

  3. Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.

  4. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

 

Haftung

  1. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mangelhaftung.

  2. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Angestellte und Hilfspersonen des Fotografen.

  3. Das Bildmaterial darf nicht sinnenstellt verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.

 

Honorar

  1. Das zwischen den beiden Parteien vereinbarte Honorar ist zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungszustellung oder durch eine direkte Barbezahlung am Shootingstag.

  2. Bei umfangreichen Produktionen  ab CHF 1000.-, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen des Fotografen, hat der Fotograf Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten. Alle kosten welche durch die Vorbereitung aufgrund von Beschaffungen, Organisationen, etc. anfallen, muss der Kunde im Vorfeld begleichen.

  3. Zur Ausrüstung des Auftrags erforderlichen Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmiete, Kosten für Mietstudios, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

 

             Für die genauere Nutzungsrechte können Sie sich beim zutreffenden Vertrag informieren.

Kundenvertrag

Time for Print Vertrag

bottom of page